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| § 1 |
Geltungsbereich |
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Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Käufer und der BEST Deutschland GmbH - nachfolgend BEST genannt - abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die BEST nicht ausdrücklich anerkennt, sind für uns, BEST, unverbindlich, auch wenn BEST ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers an diesen vorbehaltlos ausliefern. Unsere Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Abweichende Vereinbarungen mit unseren Vertriebsangestellten und Handelsvertretern, insbesondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. |
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| § 2 |
Leistungsumfang |
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1. |
An ein von uns abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages (auch Bestellungen) halten wir uns maximal zwei Wochen oder bis zum etwaigen Widerruf gebunden. |
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2. |
Für den Vertragsinhalt, sowie den Lieferumfang ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Sofern eine solche nicht vorliegt, bestimmt sich Art und Umfang der Leistung nach dem Angebot. Wir sind zu unwesentlichen Abweichungen hinsichtlich der Art und Güte der zu liefernden Waren berechtigt. Es gelten grundsätzlich die werkstoffgerechten sowie handelsübliche Tolleranzen. |
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3. |
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Einigung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für unser Angebot sowie die Auftragsbestätigung. Nimmt der Käufer unser Angebot nicht innerhalb der gesetzten Frist an, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. |
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| § 3 |
Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen |
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1. |
Unsere Preise gelten soweit nichts anderes vereinbart ist ab einem Warenwert von netto 100,00 EUR frei angegebener Lieferanschrift innerhalb Deutschlands, unabgeladen für Normalfrachten in Standardverpackung. Bei einem Warenwert von unter netto 100,00 EUR trägt der Käufer die Frachtkosten. Etwaige Frachtsonderwünsche (z. B. express, TNT, Übernacht, ....) werden extra berechnet. Die Kosten für Aufstellung und Montage sind in den Preisen nicht enthalten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Für Transport/Versicherung werden pro Lieferung 3,90 € berechnet. Entsorgungskosten für Verpackung und Elektroschrott werden separat in Rechnung gestellt. |
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2. |
Unsere Preise laut Angebot / Auftragsbestätigung gelten nur bei Bestellung des gesamten vertraglich festgestellten Lieferumfangs zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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3. |
Sollten bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten oder öffentliche Abgaben nachträglich eingeführt oder erhöht werden, die die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind wir berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen. Dies gilt in jedem Fall, wenn Lieferung und Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen. |
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4. |
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsstellung erfolgt mit Auslieferung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht, etc. maßgeblich. |
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5. |
Wir behalten uns jederzeit eine Bonitätsprüfung vor. Sollte der Kunde mit nicht unerheblichen Beträgen oder nicht nur für kurze Zeit mit Zahlungen in Verzug geraten, oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintreten oder uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen unabhängig weiterer Vereinbarungen sofort fällig zu stellen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zur Erfüllung aller fälliger Forderungen von sämtlichen Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für diesen Fall können wir auch die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Der Kunde ermächtigt uns implizit mit seiner Bestellung, in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. |
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6. |
Ungeachtet der Bestimmung eines kalendermäßig vereinbarten Zahlungstermins tritt auch ohne Mahnung Verzug ein, spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung oder Wareneingang. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. |
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7. |
Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Darüber hinaus ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
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| § 4 |
Lieferung |
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1. |
Eine von uns angegebene Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Die Einhaltung einer Lieferverpflichtung setzt rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden voraus. |
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2. |
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Bestellter zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Eine ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, sofern eine Änderung der Bestellung erfolgt. |
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3. |
Höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel, Brandschäden befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den oben genannten Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. |
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4. |
BEST haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Fa. BEST zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der BEST Deutschland GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung der Fa. BEST auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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5. |
Im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferverzuges ist schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet oder ausgeliefert ist. Lieferpflichten oder Lieferfristen ruhen, solange der Besteller mit seinen Vertragspflichten, insbesondere mit nicht unerheblichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ohne dass dadurch unsere Rechte aus dem Verzug des Bestellers berührt werden. Im Falle des Annahmeverzugs geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Verzug gerät. |
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6. |
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden (z. B. Lagerkosten, Finanzierungskosten) zu verlangen. |
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7. |
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können. |
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| § 5 |
Eigentumsvorbehalt |
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1. |
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten gegenwärtig und zukünftigen noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten (z. B. Neuverpackung, Transport-, Lager-, Finanzierungskosten, ....) anzurechnen. Verwertungskosten, betragen ohne Nachweis 10% des gewöhnlichen Verkaufswerts. Sie können bei Nachweis vom Verkäufer höher oder vom Käufer niedriger angesetzt werden. |
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2. |
Der Besteller hat die Fa. BEST von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. |
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3. |
Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf an einen Dritten in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Käufer hingegen nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßnahme berechtigt, daß der Verkäufer mit seinem Abnehmer seinerseits einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer ohne Einwilligung der Fa. BEST nicht berechtigt, gleiches gilt für Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen. In diesem Fall können wir verlangen, daß der Besteller uns die bereits abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt. |
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| § 6 |
Abnahme- und Gefahrenübergang |
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Sofern sich aus dem Angebot / Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahr auf den Käufer mit Anlieferung (unabgeladen) an der Lieferanschrift über. Für den Fall, dass nach Meldung der Versandbereitschaft die Lieferung aufgrund eines Umstandes verzögert wird, den der Besteller oder eine für ihn handelnde Person / Firma zu vertreten hat, geht die Gefahr in dem Moment auf den Besteller über, in dem er von uns in Annahmeverzug gesetzt wird. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers einzulagern. |
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| § 7 |
Verjährung, Gewährleistung, Schadensersatz, Rügepflicht |
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1. |
Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. Best verjähren innerhalb von zwei Jahren seit Ablieferung des Kaufgegenstandes. |
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2. |
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsachen ab Ablieferung durch den Verkäufer unverzüglich auf Qualitäts- und Mängelabweichungen zu untersuchen und festgestellte Mängel gegenüber dem Verkäufer innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware in schriftlicher Form eingehend beim Verkäufer zu rügen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. |
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3. |
Soweit ein von der Fa. BEST zu vertretender Mangel der Ware vorliegt und vom Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die Fa. BEST - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Ist die Fa. BEST zur Mängelbeseitigung / Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Fa. BEST zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. |
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4. |
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedingung, übermäßiger Beanspruchung, Fremdeinrichtungen, ungeeigneter Verarbeitung, mangelhafter Bauarbeiten oder auch anderer Einflüsse entstehen. Bei unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder durch Dritte haften wir für die hieraus entstandenen Mängel oder Schäden nicht. |
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5. |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstehen, es sei denn, wir würden aufgrund Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen arglistig verschwiegener Mängel zwingend haften. Bei lediglich fahrlässiger Verletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. |
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6. |
Der vorbezeichnete Ausschluss und die Beschränkung unserer Schadensersatzpflicht gelten entsprechend auch für alle Fälle unserer vertraglichen oder außervertraglichen Verschuldenshaftung, insbesondere bei Vertragsabschluß, Verzug, Verletzung von Nebenpflichten und unerlaubter Handlung. Der Ausschluss und die Beschränkung unserer Schadensersatzpflicht gelten ebenso für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. |
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7. |
In allen Fällen, in denen ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Besteller besteht, können wir unbeschadet weiterer Ansprüche eine pauschalisierte Schadenssumme in Höhe von 15% der Auftragssumme zur Abdeckung des Bearbeitungsaufwands und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. |
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8. |
Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Frist von einem Jahr, beginnend mit dem Beginn der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. |
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| § 8 |
Sonstige Bedingungen |
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1. |
Sollten einzelne dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll so umgedeutet werden, dass der mit ihr beabsichtigte, rechtliche und wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen und die Vertragslücke zu schließen. |
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2. |
Es ist ausschließliches deutsches Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Best Deutschland GmbH im Zeitpunkt der Klageerhebung. |